Junge Liberale - Landesverband Bayern
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Sexismus im deutschen Strafrecht beseitigen

Antrag beschlossen vom 66. Landeskongress Bayern am 03.06.2007

Unser Grundgesetz schreibt fest: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. In diesem Sinne fordern die Jungen Liberalen eine Revision des Exhibitionismus-Paragraphen. Bisher besagt § 183 (1) StGB: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dieser Satz ist durch eine geschlechterneutrale Formulierung zu ersetzen. Es kann nicht sein, dass Frauen mit einer Tat ungestraft davonkommen, für die ein Mann juristisch belangt würde.

 

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