Die JuLis Bayern fordern, verschreibungspflichtige Medikamente
statt mit dem Regelsteuersatz von z.Zt. 19% bei der MwSt
(Umsatzsteuer) lediglich mit dem ermäßigten Steuersatz von z.Zt. 7%
zu besteuern. Die dadurch eintretende Kostenentlastung im
Gesundheitswesen von rund 2,62 Mrd. p.a. ist durch eine deutliche
Absenkung der Krankenkassen- und Krankenversicherungsbeiträge an
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber weiter
zu geben.
Der Gesetzgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen,
dass die durch die Absenkung des MwSt-Satzes eintretende
Preissenkung auch tatsächlich eintritt und die Pharmaunternehmen
diese nicht zur eigenen Gewinnmaximierung (z. B. Erhöhung der
Nettopreise) nutzen können.
Zur Gegenfinanzierung der einhergehenden Steuerausfälle bei der
Umsatzsteuer (MwSt) sollen folgende Gegenstände, die bislang aus
teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen nur mit dem ermäßigten
Steuersatz besteuert werden, mit dem Regelsteuersatz besteuert
werden (vgl. Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes):
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Lebende Tiere, und zwar
a) Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere
b) Maultiere und Maulesel
c) Hauskaninchen
d) Haustauben
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Kunstgegenstände und zwar
a) Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen,
sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke,
b) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
c) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller
Art
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Sammlungsstücke
a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und
Sammlungen dieser Art
b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder
völkerkundlichem Wert
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und
Papiernotgeld
bb) Münzen aus unedlen Metallen
cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die
Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250
Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten
Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.